Interner Bereich
Schornsteinfegerinnung Koblenz
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Gericht hat geurteilt


Jährliche Reinigung des Schornsteins ist zu dulden !

Besitzer von Ölheizungen und offenen Kaminen müssen ihre Schornsteine in jedem Fall einmal pro Jahr vom Schornsteinfeger reinigen lassen. Diese Regelung der rheinland-pfälzischen Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) ist «wegen des öffentlichen Interesses an der Feuersicherheit» zumutbar und widerspricht nicht dem Gebot der Verhältnismäßigkeit, entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem am Montag veröffentlichten Urteil.
urteil.pdf

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