Info 3b - Dunstabzugshaube kontra Feuerstätte
Wie Sie wissen (siehe Info Nr. 3a) dürfen Feuerstätten nicht in Wohnungen oder Räumen aufgestellt werden, aus denen
Dunstabzugsanlagen oder andere Anlagen mit Hilfe von Ventilatoren Luft absaugen, es sei denn, die Betriebssicherheit
wird durch eine geeignete Lüftungsanlage sichergestellt. Da die Ventilatoren, die auch in Dunstabzugsanlagen eingebaut sind, einen höheren Unterdruck als der Schornstein erzeugen können, besteht die Gefahr von hochgiftigem Abgasaustritt in den Aufstellraum der Feuerstätte.
dunst.pdf