Mindestanforderung an Schächte für AGL
In der Feuerungsverordnung RLP (FeuVO) ist geregelt welche Anforderungen an Abgasleitungen gestellt werden und die entsprechende Bauausführung wird in den Bauregellisten vom Deutschen Institut für Bautechnik geregelt.
FeuVO § 7 Abs.5 In Gebäuden muss jede Abgasleitung, soweit sie Geschosse überbrückt, in einem eigenen Schacht angeordnet sein. >> Die Schächte müssen eine Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 Minuten, in Gebäuden geringer Höhe von mindestens 30 Minuten haben.
Ansaugöffnungen bei Brennwert ü. Dach
?über Ansaugöffnungen von Brennwert-Feuerstätten über Dach
Einige Feuerstätten saugen ihre Verbrennungsluft über Ventilatoren zwischen dem Ringspalt und der Abgasleitung
im Inneren des Schachtes von der Mündung über Dach an.
Befindet sich neben der Ansaugöffnung die Mündung eines benutzten Schornsteines (Kaminofen, Kachelofen
o.ä.) kann durch das Ansaugen von Rauch, Ruß und Verbrennungsrückständen die Abgasleitung und die Feuerstätte
beschädigt werden (Bild 1).
Zudem kann bei hohen Schornstein-Temperaturen eine Abgasleitung aus Kunststoff sich verformen bzw. beschädigt
werden. Lösungsvorschlag:
Die Schornstein-Mündung und die Ansaugöffnung müssen mindestes 40 cm senkrecht voneinander entfernt
sein (Bild 2).
Entweder wird der Schornstein erhöht oder die Ansaugöffnung wird verlegt. Zudem muss die Abgasleitung an der Mündung gegen hohe Temperaturen geschützt sein. Indem sie z.B. im oberen Teil aus Metall besteht. Auch andere Lösungen sind möglich - sollten aber mit Ihrem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister abgeklärt werden.
Info 4 - Abstände von Abgasmündungen
?über Abstände von Abgasmündungen zu Fenster über Dach